Menschenrechte und Weltmächte

Menschenrechte und Weltmächte

Anspruch und Wirklichkeit in einer multipolaren Welt

Veranstaltungsreihe der Evangelischen Stadtakademie Aachen in Kooperation mit dem Institut für Politische Wissenschaft der RWTH Aachen, RWTHextern / dem Bürgerforum, der Stiftung Internationaler Karlspreis und der Stadt Aachen

Konzeption, Organisation und Moderation der Reihe: Dr. phil. Uwe Beyer

I. „Amerika, du hast es besser“

Die amerikanischen Wurzeln der Menschenrechte

Die Deklaration von Menschenrechten ist historisch gesehen ein Projekt der westlichen Moderne. So spricht die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten von Amerika vom 4. Juli 1776 von „gewissen, unveräußerlichen Rechten“ wie dem auf „Leben, Freiheit und dem Streben nach Glück“. In den „Bill of Rights“, den ersten zehn Zusatzartikeln zur Verfassung der USA, werden diese Grundrechte am 25. September 1789 vom amerikanischen Kongress bekräftigt und verbrieft. Damit beginnt der Siegeszug des Menschenrechtsgedankens in der westlichen Welt. Dr. Mandana Biegi vergegenwärtigt in ihrem Vortrag die amerikanischen Anfänge dieses stets gefährdeten und immer wieder neu zu erringenden Erfolgs.

Referentin: Dr. Mandana Biegi, Institut für Politische Wissenschaft an der RWTH Aachen
Dienstag, 5. Mai 2009 – 19 Uhr
Hörsaal Fo 6, Kármán-Auditorium, Eilfschornsteinstraße 15

II. Menschenrechte aus anderer Perspektive

Über die Möglichkeit einer interkulturellen Menschenrechtsbegründung am Beispiel Chinas

Nach dem Zweiten Weltkrieg wird den Menschenrechten universale Geltung zuerkannt: am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“. Doch zwischen den bedeutendsten Mitgliedsstaaten der UN – wie den USA, Russland und China – bauen sich immer wieder Spannungen auf, wenn es gilt, das Maß der Integration der Menschenrechte ins nationale Recht und ins politische Handeln der Nationen zu bewerten. Das liegt u.a. an den unterschiedlichen Kulturstandards dieser Staaten. Dr. Heinrich Geiger wird in seinem Referat der Frage nachgehen, wie sich das ursprünglich westliche Thema der allgemeinen Menschenrechte aus der Perspektive Chinas darstellt – und wie eine interkulturelle Menschenrechtsbegründung mit chinesischer Beteiligung aussehen könnte.

Referent: Dr. Heinrich Geiger, Referatsleiter Asien beim Katholischen Akademischen Ausländer-Dienst (KAAD), Bonn
Dienstag, 12. Mai 2009 – 19 Uhr
Hörsaal Fo 6, Kármán-Auditorium, Eilfschornsteinstraße 15

III. Menschenrechte sind Grundrechte – Können auch ihre Verächter sich auf sie berufen?

Zum Dilemma der Güterabwägung – z.B. im ‚Kampf gegen den Terror’

Die Auffassung, dass die allgemeinen Menschenrechte grundsätzlich und universal gelten sollen, führt zu einem staats- und rechtsphilosophischen Dilemma: wie sollen Staaten mit Menschen umgehen, die diese Auffassung ablehnen und bekämpfen? Ist es nicht so, dass sich eine menschenrechtliche Gesellschaft erst dann selbst versteht, wenn sie zum Schutze der Grundrechte, die sie staatlich verbrieft, Sicherungsinstrumente schafft? Doch deren Anwendung kann eine Einschränkung der Grundrechte einschließen; für inkriminierte wie für unbescholtene Bürger. Darin besteht das Dilemma. Wenn es sich schon nicht lösen lässt, so muss doch gefragt werden, welche Mittel durch den Zweck noch gerechtfertigt werden können und welche nicht. Dazu wird in diesem Vortrag der Bundesinnenminister a.D. Gerhart Rudolf Baum (angefragt) Stellung nehmen.

Referent: Gerhart Rudolf Baum, Bundesminister des Inneren a.D., Köln
Dienstag, 26. Mai 2009 – 19 Uhr
Saal in Haus der Evangelischen Kirche, Frère-Roger-Straße 8-10

 

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